Baugesetzbuch (BauGB) · Bund
Der große Rahmen für die städtebauliche Planung: Es regelt unter anderem, wie Gemeinden Bauleitpläne aufstellen und nach welchen Grundregeln Grundstücke bebaubar sind.
Vom bundesweiten Rahmen bis zu den Regeln Ihrer Gemeinde: So greifen die wichtigsten Ebenen des Baurechts ineinander.
Stellen Sie sich die Regeln wie mehrere übereinanderliegende Ebenen vor. Die oberen Ebenen geben den Rahmen vor; örtliche Pläne machen viele Vorgaben für ein bestimmtes Grundstück konkret. Für ein Bauvorhaben müssen die jeweils einschlägigen Regeln zusammenpassen.
Der große Rahmen für die städtebauliche Planung: Es regelt unter anderem, wie Gemeinden Bauleitpläne aufstellen und nach welchen Grundregeln Grundstücke bebaubar sind.
Sie konkretisiert die Bauplanung: etwa Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiete, zulässige Nutzungen, Gebäudehöhe beziehungsweise Nutzungsmaß und Bauweise. Häufig wird sie über Festsetzungen im Bebauungsplan relevant.
Jedes Land hat eigene Regeln für das Bauen. In Bayern ist das die Bayerische Bauordnung (BayBO): unter anderem zu Abstandsflächen, Sicherheit, Genehmigungsverfahren und verfahrensfreien Vorhaben.
Der Bebauungsplan gilt für ein bestimmtes Gebiet und wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Er kann zum Beispiel Baugrenzen, Geschosszahl, Dachform oder die Art der Nutzung festsetzen. Örtliche Bauvorschriften können ergänzend hinzukommen.
Der Bebauungsplan ist oft der beste Startpunkt für die konkrete Frage, was und wie gebaut werden kann. Gibt es keinen passenden Plan, beurteilt sich die Zulässigkeit häufig nach den Regeln für den Innen- oder Außenbereich im BauGB.
Im Alltag werden diese Begriffe oft vermischt. In Bayern unterscheidet die BayBO insbesondere zwischen einem verfahrensfreien Vorhaben und der Genehmigungsfreistellung.
Für bestimmte Vorhaben ist kein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren nötig. Die BayBO zählt diese Fälle auf; ob ein Vorhaben darunter fällt, hängt unter anderem von Art, Größe und Lage ab.
Ein Vorhaben braucht unter bestimmten Voraussetzungen keine Baugenehmigung, obwohl Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen sind. Das gilt in Bayern typischerweise für passende Vorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans.
Die Links führen zu den jeweils geltenden beziehungsweise amtlich bereitgestellten Texten. Für die örtlichen Regeln ist die Gemeinde zuständig.
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